Rentner
Rentner beziehen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie haben während ihres Berufslebens Beiträge gezahlt, meist als Angestellte oder Arbeiter.
Was im Ruhestand möglich ist, worin sich Rentner und Pensionäre unterscheiden und worauf Kreditgeber achten. Wir prüfen Ihre Anfrage seriös und unverbindlich.
Auch im Ruhestand kann ein Kredit sinnvoll sein, etwa für eine Reparatur, einen Umbau im Bad oder die Ablösung teurer Raten. Ob ein Kreditgeber zusagt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Ihr regelmäßiges Einkommen, Ihre monatlichen Ausgaben, Ihre Schufa und die gewünschte Laufzeit.
Das Alter allein schließt einen Kredit nicht aus, es beeinflusst aber, wie lange und in welcher Höhe er laufen kann. Wir sagen Ihnen auch offen, wann ein Kredit nicht die richtige Lösung ist.
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleichgesetzt. Rechtlich und bei der Kreditprüfung sind sie nicht dasselbe.
Rentner beziehen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie haben während ihres Berufslebens Beiträge gezahlt, meist als Angestellte oder Arbeiter.
Pensionäre sind ehemalige Beamte, Richter oder Berufssoldaten. Sie erhalten keine Rente, sondern eine Pension, auch Ruhegehalt oder Versorgungsbezug genannt. Diese zahlt der frühere Dienstherr, ohne dass vorher Beiträge in eine Rentenversicherung geflossen sind.
Rente und Pension sind verlässliche Einnahmen. Trotzdem prüfen viele Banken bei älteren Antragstellern genauer. Der Grund ist die Laufzeit: Ein Kredit soll zurückgezahlt sein, solange das Einkommen sicher fließt. Im Todesfall geht die offene Schuld auf die Erben über. Das möchten Kreditgeber so weit wie möglich vermeiden.
Deshalb gelten für ältere Kreditnehmer häufig kürzere Laufzeiten oder niedrigere Beträge. Eine gesetzliche Höchstgrenze beim Alter gibt es nicht. Jeder Anbieter legt eigene Regeln fest, und diese unterscheiden sich spürbar. Eine Absage bei der ersten Bank heißt deshalb nicht, dass es überall so aussieht.
Viele Kreditgeber bieten eine Restschuldversicherung an. Im Ruhestand steht dabei meist nur der Todesfall im Vordergrund, denn Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit spielen bei Rentnern keine Rolle mehr. Lassen Sie sich die Kosten genau nennen und fragen Sie nach, welche Fälle abgedeckt sind. Prüfen Sie, ob der Preis zu Ihrer Situation passt. Der Abschluss ist grundsätzlich freiwillig.
Wenn Rente oder Pension schon für die laufenden Kosten kaum ausreichen, löst ein Kredit das Problem selten, er verschiebt es nur. Dann sind andere Wege oft besser: eine Schuldnerberatung, ein Antrag auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter, oder ein Gespräch mit dem Vermieter über Zahlungsmodalitäten. Wir sagen Ihnen das ehrlich, wenn wir bei der Prüfung zu diesem Ergebnis kommen.
Betrag, Zweck, Einkommen und gewünschte Rate reichen für den Anfang. Ein Gespräch am Telefon ist möglich.
Wir sehen uns Ihre Angaben an und sagen Ihnen, welche Wege realistisch sind und welche nicht.
Passende Kreditgeber prüfen dann Ihren Antrag.
Den Vertrag erhalten Sie in Ruhe zum Lesen. Ob ein Kredit zustande kommt, entscheidet der Kreditgeber. Ob Sie ihn annehmen, entscheiden Sie.
Achten Sie beim Vergleich von Angeboten auf den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag, nicht nur auf die Monatsrate. Eine vorzeitige Rückzahlung ist bei Verbraucherkrediten gesetzlich vorgesehen. Ob dafür eine Entschädigung anfällt, steht im Vertrag.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Beratung im Einzelfall dar. Konditionen und Annahmerichtlinien unterscheiden sich je Kreditgeber.
Sagen Sie uns, welche Summe Sie benötigen und wofür. Wir prüfen, welche Angebote zu Ihrer Rente oder Pension passen – kostenlos und ohne Verpflichtung.